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Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Gastspielvertrag und Ticketverkauf

1. Inhalt

Gegenstand des Gastspielvertrages sowie der AGB sind die Vorbereitung und Durchführung von Aufrtitten des Künstlers.

2. Honorar / Gage

2.1 Der Künstler stellt eine separate Rechnung über die Gage aus..

2.2 Die Gage und die Nebenkosten regelt der Vertrag.

2.3 Die Gage und die Nebenkosten sind spätestens mit der Beendigung der Darbietung fällig.

2.4 Anfallende GEMA-Gebühren trägt der Veranstalter lt. GEMA-Liste des Künstlers.

2.5 Abschläge am Honorar (gleich welcher Art) sind nicht zulässig.

2.6 Bei Zahlungsverzug werden ab dem 30. Tag nach Vertragserfüllung Zinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank berechnet.

3. Schadenersatz / Haftung

3.1 Erfüllt der Veranstalter seine Pflichten aus diesem Vertrag nicht oder nicht rechtzeitig, darf der Künstler vom Vertrag zurücktreten oder einen Ersatzauftritt verlangen. Der Künstler behält seinen vollen Anspruch auf Zahlung des Honorars und der entstandenen Nebenkosten bei Vorliegen der gesetzlichen oder vertraglichen Voraussetzungen, wenn der Veranstalter seine Pflichtverletzung zu vertreten hat oder es zu keiner Vereinbarung über einen Ersatztermin kommt. Der Veranstalter hat in diesem Fall die Vertragserfüllung zu beweisen.

3.2 Führt höhere Gewalt zum Ausfall der Veranstaltung, werden beide Vertragspartner von ihrer Leistungspflicht befreit. Als höhere Gewalt gelten z.B. Erkrankungen eines Künstlers, Streiks im Transportwesen, kriegerische Ereignisse, Naturkatastrophen u.ä..

3.3 Ist der Künstler aus wichtigem Grund (Unfall, Krankheit) nicht in der Lage, den Auftritt durchzuführen, ist der Veranstalter unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen.

3.4 Erfüllt der Künstler ohne wichtigen Grund seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht, wird er schadenersatzpflichtig.

3.5 Vertragliche und gesetzliche Ersatzansprüche des Veranstalters gegenüber dem Künstler bei Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit des Künstlers bedingt sind, werden auf die Höhe des vereinbarten Honorars beschränkt.

3.6 Der Veranstalter haftet für Diebstahl und Beschädigung von Eigentum des Künstlers während der Lagerung in der/den Spielstätte/n während der Auftritte.

3.7 Kommt es zu Vorfällen, die eine Durchführung der Veranstaltung für den Künstler unzumutbar machen (z.B. nachhaltige Störungen durch Besucher, technische Störungen), ist der Künstler zum Abbruch der Veranstaltung berechtigt, behält jedoch den vollen Honorar- und Kostenerstattungsanspruch nach Ziffer 3.1.

4. Urheber- und Leistungsschutzrechte

4.1 Video- und Tonaufzeichnungen auf Datenträger (gleich welcher Art) sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung gestattet. Bei Zuwiderhandlung ist der Künstler berechtigt, die Darbietung seines Programms nicht vorzunehmen bzw. abzubrechen. Der Künstler behält in diesem Fall seinen vollen Honorar- und Kostenerstattungsanspruch nach Ziffer 3.1.

4.2 Kurze Aufzeichnungen bzw. Liveübertragungen durch Rundfunk und Fernsehen, die der üblichen aktuellen Information der Öffentlichkeit dienen (weniger als 3 Minuten), sind nach vorheriger Absprache gestattet.

4.3 Der Künstler gewährleistet, über die entsprechenden Rechte am Stück zu verfügen.

4.4 Der Künstler unterliegt weder in der Programmgestaltung noch in der künstlerischen Darbietung Weisungen des Veranstalters. Zusätzliche Programmpunkte oder Auftritte Dritter während der gleichen Veranstaltung bedürfen der vorherigen Zustimmung des Künstlers.

5. Randbedingungen, die vom Veranstalter zu gewährleisten sind.

5.1 Der Veranstalter hat die branchenüblichen Vorbereitungen zu treffen und insbesondere die technischen, organisatorischen und räumlichen Voraussetzungen für die Veranstaltungsfähigkeit zu schaffen. Er veranlasst die sorgfältige Erfüllung der Technischen Anweisung (Bühnenanweisung) der Programme. Der Veranstalter sorgt für einen Stromanschluss 220 Volt in unmittelbarer Nähe der Technik des Künstlers vor Ort.

5.2 Der Veranstalter hat alle erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen und schließt adäquate Versicherungen ab.

5.3 Falls diese Bedingungen nicht eingehalten werden, gilt Ziffer 3.1 AGB.

6. Werbung

Der Veranstalter verpflichtet sich, die Darbietung mit den ihm zur Verfügung stehenden (üblichen) Werbeträgern, wie z.B. Plakate, Flyer, Presse, Rundfunk, Fernsehen oder sonstigen Publikationen anzukündigen. Hierbei ist der Namen des Künstlers mitanzugeben.

7. Teilnichtigkeit

Sollten einzelne Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die übrigen davon unberührt. Unwirksame Bedingungen werden durch solche ersetzt, die dem Zweck des Vertrages unter angemessener Wahrung der beiderseitigen Interessen am nächsten kommen.

8. Änderungen und Nebenabreden zum Vertrag

Änderungen, Ergänzungen und mündliche Nebenabreden zum Vertrag werden erst durch schriftliche Bestätigung verbindlich.

9. Datenschutz

Der Vertragspartner wird darauf hingewiesen, dass die im Zusammenhang mit der Durchführung des Programms erhobenen Daten gespeichert werden (§ 26 BDSchG).

10. Freiverkauften Vorstellungen, Tickets und Gutscheine

10.1 Für den Ticketverkauf ist der jeweilige Veranstalter verantwortlich.

10.2 Bei Bedarf unterstützt der Künstler den Veranstalter beim Ticketverkauf. Diese Tickets werden dann vom Künstler für den jeweiligen Veranstalter verkauft. Ansprechpartner bleibt der jeweilige Veranstalter.

10.3 Tickets sind nur für die auf dem Ticket notierte Veranstaltung gültig. Eine Barauszahlung des Gegenwertes ist nicht möglich. Bei Nichteinlösung wird der Ticketpreis nicht zurückerstattet. Entwertete Tickets werden nicht erstattet oder zurückgenommen. Eine Stornierung ist nicht möglich.

10.4 Tickets für Veranstaltungen im Freiverkauf werden bei Ausfall der Veranstaltung vom Veranstalter gebührenfrei erstattet oder auf einen anderen Termin umgebucht. Für die Erstattung von eventuell geleisteten Vorverkaufsgebühren muss sich der Kunde direkt mit der zuständigen Vorverkaufsstelle in Verbindung setzen. Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht nicht. Hier gilt Ziffer 3 AGB. 

10.5 Für Gutscheine gelten die gesetzlichen Grundlagen.

10.6 Desweiteren greifen die AGBs der jeweiligen VVK-Stellen.

11. Gerichtsstand

Für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag gilt, sofern nichts anderes vereinbart wurde, der gesetzliche Gerichtsstand. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtstand ist Berlin.

 

Stand 08.11.2016  
© www.krimi-mobil.de

Kontakt:
Theater krimimobil Berlin
Leitung Karsten Morschett
Büroadresse: Obentrautstr. 70, 10963 Berlin

E-Mail: info (at) krimi-mobil.de

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